Campingplatzordnung in der gültigen Fassung vom 01.01.2019

Der Naturcampingplatz. Salemer-See ist eine Stätte der Erholung und Entspannung. Seine landschaftliche Lage an Wald, See und Heide bietet hierfür gute Möglichkeiten. Voraussetzung ist jedoch, dass jeder Benutzer die nachfolgende Campingplatzordnung strikt einhält. Insbesondere bitten wir Sie, darober hinaus alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft und das Leben miteinander auf unserem Platz stören könnte.

1. Unser Platzverwalter übt in unserem Auftrag das Hausrecht auf unserem Platz aus. Er kann die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn er dies für erforderlich hält. Seinen Weisungen ist daher Folge zu leisten.

2. Gäste und Besucher haben sich unaufgefordert anzumelden. Ist das Büro bei Anreise nicht besetzt, ist der Besuch am Folgetag zu den Öffnungszeiten des Büros anzumelden. Ein Verstoß kann einen Platzverweis zur Folge haben.

3. Der Campinggast hat sich den allgemeinen Anstandsregeln entsprechend zu verhalten. Ein rücksichtsvolles Auftreten sowie die Sorge für Sauberkeit und Ordnung sind selbstverständlich. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Mutwillige Beschmutzungen und Zerstörungen von Einrichtungen führen zum Platzverweis. Eltern haften für Ihre Kinder.

4. Pachtplätze, Wohnwagen und Vorzelte sind in einem pfleglichen Zustand zu halten und bei Notwendigkeit zu reinigen. Das Lagern von Unrat auf den Plätzen ist untersagt. Auch Material, welches nicht mittelbar verbaut wird, ist zu entfernen.

5. Stören Sie bitte nicht Ihre Nachbarn durch unnötigen Lärm, wie laute Musik, Laufenlassen der Motoren, Herumtollen und Ballspielen der Kinder zwischen Wohnwagen und Zelten und nicht zuletzt durch lautstarke abendliche Unterhaltung. Von 23.00 bis 6.00 Uhr ist die absolute Nachtruhe einzuhalten.

6. Das Befahren des Platzes zu Ihrem jeweiligen Stellplatz mit PKW und Motorrad ist gestattet. Umherfahren ist unzulässig. Auf den Verkehrsflächen des Campingplatzes gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h sowie die StVO. Von 23.00 bis 6.00 Uhr darf kein Kraftfahrzeug den Platz befahren.

7. Hunde und Katzen müssen ständia angeleint sein und an einer kurzen Leine

8. Abfälle aller Art gehören in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter, wobei das Trennungsprinzip – Papier, Glas, Restmüll zu beachten ist! Das Ablegen von Abfällen jeglicher Art neben den Abfallbehältern ist strengstens verboten. Schmutzwasser ist nur in die dafür vorgesehene Fäkalausgussvorrichtung zu entleeren.

9. Autowaschen sowie die Ausführung von Reparatur-und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen, sind verboten.

10. Die Entnahme von heißem Wasser in den Dusch- und Waschanlagen für Koch- und andere Zwecke ist nicht erlaubt. Waschmaschinen und Geschirrspüler sind auf den Plätzen nicht gestattet.

11. Das Baden im See geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht

12. Auf dem Zeltplatz ist die Ausübung jeglichen Gewerbes untersagt. Dies gilt auch für sogenannte „Verkaufs-Party’s“.

13. Offenes Feuer ist strengstens verboten. Kamine dürfen nur mit Grillkohle betrieben werden.

14. Das Angeln im Salemer See, Kanal und Pipersee ist nur mit Angelerlaubnisschein gestattet.

15. Trinkwasser darf nur aus den von uns gestellten Wasserhähnen entnommen werden. Gartenschläuche und ähnliche für Trinkwasser ungeeignete Materialien dürfen auf keinen Fall als Trinkwasserleitung verwendet werden. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Trinkwasserschlauchleitungen müssen gemäß der KTW-Empfehlung und gemäß DVGW W270 geprüft sein.

16. Rasensprengen mit Wasser aus der zentralen Wasserversorgung ist nur in Abstimmung mit der Verwaltung gestattet, wenn Trockenperioden Neuanpflanzungen gefährden. Das Bewässern der Verkehrsflächen ist verboten.

17. Das Einleiten von Oberflächenwasser von Wohnwagen, Zeltdächern sowie vom Platz in die Kanalisation ist verboten.

18. Eine Haftung für Verletzungen und Unfälle oder für abhandengekommenes oder beschädigtes Eigentum über die durch die allgemeine Haftpflichtversicherung gedeckte Haftpflicht hinaus wird von uns nicht übernommen.

19. Das Abtrennen der einzelnen Parzellen darf nur durch Hecken oder andere lebende Zäune erfolgen (max. Höhe 1,50 m), andere Materialien sind verboten. Bei Plätzen, die an einem Hauptverkehrsweg grenzen, kann von der Norm abgewichen werden. Halten Sie diesbezüglich bitte Rücksprache mit der Verwaltung.

20. Die Bodenfläche unter Ihrem Vorzelt darf mit Gehwegplatten befestigt werden. Zement darf nicht verwendet werden.

21. Stehenlassen der Vorzelte ist nur auf den A-und C-Piätzen genehmigt. Alle anderen Plätze sind davon nicht betroffen und müssen die Vorzelte abbauen.

22. Eine eigenmächtige Vergrößerung der Pachtfläche ist verboten und führt auf Kosten des Pächters zum Rückbau.

23. Das Fällen von Bäumen und das Absägen von Asten ist nur in Abstimmung mit der Verwaltung erlaubt.

24. Die zugewiesene Stellfläche gilt grundsätzlich als eine Campingeinheit, d.h. für einen Wohnwagen mit einem Vorzelt und einem PKW bzw. für ein Zelt und einen PKW. Ein zusätzlicher Wohnwagen oder Wohnmobil ist genehmigungspflichtig und erhöht die Pacht um 55 00 Euro pro Kalenderiahr (Wohnmobile gelten nicht als PKW).

25. Die Wohnwagen und ständige Einrichtungen auf der gepachteten Fläche sind so aufzustellen, dass zwischen ihnen ein Mindestabstand von 3 m verbleibt. ln der Abstandsfläche darf kein Vorzelt errichtet werden (Brandschutzvorschrift) Gerätehäuser aus Metall sind davon ausgenommen. Pro Stellplatz ist nur 1 Schuppen genehmigt, dieser darf die Größe von 9 m3 nicht übersteigen. Mastanlagen mit einer Gesamtlänge von mehr als 6m sind von der Verwaltung zu genehmigen.

26. Nach Beendigung der Saison ist der gepachtete Platz sauber zu hinterlassen, insbesondere sämtliche Gegenstände sind zu entfernen. Anpflanzungen wie Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht entfernt werden.

27. Verstöße gegen die Campingplatzordnung oder gegen Anweisungen des Verwalters können einen Platzverweis zur Folge haben. Eine Erstattung der Pacht entfällt. Verstöße gegen Ruhe, Ordnung, Sachbeschädigung und Sicherheit können eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Interessentenschaft Salem 01.01.2019